Ein Kanonenschlag, der wirklich einen großen Bumm verursacht! Der professionelle Kanonenschlag Profi verspricht einen extrastarken Knall, welcher die Explosion einer Handgranate imitiert, begleitet von durch ein effektvolles Aufblitzen. Der hohe Gehalt von Pyrobestandteilen, der 45 Gramm beträgt, sorgt dafür, dass ein scheinbar kleiner Kanonenschlag eine wirklich beeindruckende Wirkung hat. Diese Pyrotechnik mit dem Etikett professionell fällt in die Kategorie F4, sie kann also nur von dem Inhaber eines Feuerwerker-Ausweises gekauft und abgebrannt werden.
Sichere Art des Abfeuerns einer Petarde
Die Petarde ist ausschließlich für die Anwendung im Freien bestimmt! Legen Sie die Petarde einzeln auf den Boden und entzünden Sie die Zündschnur an deren Ende. Entfernen Sie sich sofort nach dem Anzünden minimal 25 m vom Produkt.
Warnhinweis: Zünden Sie die Petarde niemals in der Hand an.
Technische Parameter der Petarde
Produktgewicht | 100 g |
Gewicht der Pyrobestandteile | 45 g |
Produktmaße | ∅ 50 x 90 mm |
Produktcode | DR3 |
Hersteller | Pyro Moravia [CZ] |
Kategorie (Klasse) | III. |
Reg.-Nummer | |
BAM-Code | nicht zugeteilt |
Leistungsmerkmale | B: 119,0 dB (A) @ 50 m |
Produkttyp | Petarde |
Anleitung zur Entsorgung
Wenn es innerhalb von 20 Minuten ab dem Anzünden nicht zur Funktion kommt, dann tauchen Sie die Petarde für 24 Stunden in ein Gefäß mit Wasser ein und vergraben diese anschließend unter der Erde.
Warnhinweis für dieses Produkt:
Rauchverbot! Brandgefahr oder Gefahr des Treffens von Partikeln. Vor Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenem Feuer und anderen Zündquellen schützen. Keinem Abschleifen/Stößen/Reibung aussetzen.
Benutzen Sie Schutzhandschuhe / Schutzbekleidung / Schutzbrille.
Im Falle eines Brandes:
Räumen Sie den Bereich auf. Löschen Sie wegen Explosionsgefahr aus ausreichender Entfernung. LÖSCHEN SIE einen Brand NICHT, wenn dieser zu Sprengstoffen gelangt. Explosionsgefahr. Nur in der Originalverpackung aufbewahren. Entsorgen Sie den Inhalt/die Verpackung durch Abgabe an eine zur Entsorgung berechtigten Person.