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Petarde Blitzschläge
Auch eine große Petarde erreicht große Dinge. Davon überzeugt Sie sehr einfach die Petarde Blitzschläge, die eine stürmische Show verspricht. Nicht umsonst bedeutet deren Name in der Übersetzung „Blitze“. Die Petarde, welche das polnische Unternehmen Dextrin in die Welt entlassen hat, enthält 3 Gramm Pyrobestandteile. Und der versprochene Effekt?
Die Petarde pfeift und blitzt vor der Explosion auf.
Diese Petarde gehört zur Kategorie P1, es dürfen diese Petarde also nur Personen, die älter als 18 Jahre sind, kaufen und abbrennen.
Sichere Art des Abfeuerns einer Petarde
Die Petarde ist ausschließlich für die Anwendung im Freien bestimmt! Legen Sie die Petarde einzeln auf den Boden und entzünden Sie die Zündschnur an deren Ende. Entfernen Sie sich sofort nach dem Anzünden minimal 25 m vom Produkt.
Warnhinweis: Zünden Sie die Petarde niemals in der Hand an.
Technische Parameter der Petarde
Produktgewicht | 12 g |
Gewicht der Pyrobestandteile | 3 g |
Hmotnost balení [10ks] | 135 g |
Produktmaße | ∅ 17 x 60 mm |
Produktcode | FD1 |
Hersteller | Dextrin [PL] |
Kategorie (Klasse) | P1 |
Reg.-Nummer | 1395-P1-0345/2017 |
BAM-Code | nicht zugeteilt |
Leistungsmerkmale | B: 123,0 dB (A) @ 25 m |
Produkttyp | Knaller |
Anleitung zur Entsorgung
Wenn es innerhalb von 20 Minuten ab dem Anzünden nicht zur Funktion kommt, dann tauchen Sie die Petarde für 24 Stunden in ein Gefäß mit Wasser ein und vergraben diese anschließend unter der Erde.
Warnhinweis für dieses Produkt:
Rauchverbot! Brandgefahr oder Gefahr des Treffens von Partikeln. Vor Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenem Feuer und anderen Zündquellen schützen. Keinem Abschleifen/Stößen/Reibung aussetzen.
Benutzen Sie Schutzhandschuhe / Schutzbekleidung / Schutzbrille.
Im Falle eines Brandes:
Räumen Sie den Bereich auf. Löschen Sie wegen Explosionsgefahr aus ausreichender Entfernung. LÖSCHEN SIE einen Brand NICHT, wenn dieser zu Sprengstoffen gelangt. Explosionsgefahr. Nur in der Originalverpackung aufbewahren. Entsorgen Sie den Inhalt/die Verpackung durch Abgabe an eine zur Entsorgung berechtigten Person.